Haushaltshilfe – Unterstützung im Alltag
Unsere Haushaltshilfe bietet Ihnen zuverlässige Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben, damit Sie mehr Zeit für die wichtigen Dinge im Leben haben. Die Leistungen richten sich an Personen mit anerkanntem Pflegegrad und dienen der Entlastung im Haushalt – nicht der medizinischen oder pflegerischen Versorgung.
Regional
Ökologisch
Flexibel
Leistungsumfang
Unsere Haushaltshilfe bietet umfassende Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben im Haushalt. Ziel ist es, Ihnen den Alltag zu erleichtern und für ein gepflegtes, gut organisiertes Zuhause zu sorgen. Die Leistungen sind flexibel und orientieren sich an Ihren individuellen Bedürfnissen – von der Haushaltsführung bis zur Entlastung bei täglichen Verpflichtungen. Weitere haushaltsnahe Tätigkeiten können individuell vereinbart werden – ganz nach Ihren Bedürfnissen.
Reinigung der Wohnräume (z.B. Staubsaugen, Wischen, Bad- und Küchenreinigung)
Wäschepflege (Waschen, Trocknen, Bügeln, Zusammenlegen)
Gartenarbeiten
Winterdienst
Unterstützung bei der Organisation des Haushaltes
Einkäufe des täglichen Bedarfes
Kosten & Abrechnung
Die Leistungen unserer Haushaltshilfe können über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse gemäß § 45b SGB XI abgerechnet werden, sofern ein anerkannter Pflegegrad vorliegt. Bitte beachten Sie, dass die Kostenübernahme durch die Pflegekasse auf den verfügbaren Entlastungsbetrag begrenzt ist. Entstehende Mehrkosten, die darüber hinausgehen, trägt der Kunde selbst als Eigenanteil. Unsere Leistungen dienen ausschließlich der Unterstützung im Alltag und ersetzen keine medizinische oder pflegerische Behandlungspflege.
Fragen und Antworten zur Haushaltshilfe
Wie erfolgt die Abrechnung der Haushaltshilfe?
Die Abrechnung erfolgt über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse gemäß § 45b SGB XI. Dieser beträgt aktuell bis zu 131,00 € monatlich, sofern ein anerkannter Pflegegrad vorliegt.
Übernimmt die Pflegekasse alle Kosten?
Nein. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten nur bis zur Höhe des verfügbaren Entlastungsbetrags. Leistungen, die darüber hinausgehen, müssen vom Kunden selbst getragen werden.
Was passiert, wenn die Kosten höher sind als der Entlastungsbetrag?
Übersteigen die Kosten den von der Pflegekasse übernommenen Betrag, verpflichtet sich der Kunde, den Restbetrag (Eigenanteil) selbst zu zahlen. Die Abrechnung des Eigenanteils erfolgt direkt mit dem Kunden.
Gibt es Einschränkungen bei den Leistungen?
Ja. Unsere Haushaltshilfe dient ausschließlich der Unterstützung im Alltag und ersetzt keine medizinische oder pflegerische Behandlungspflege.
Kann Immodienst einen PflegeBerater zur Verfügung stellen?
Nein. Die Pflegeberatung kann bei Bedarf durch den Pflegedienst Henning übernommen werden.
Wo erhalte ich weitere Informationen zum Pflegegrad?
Weitere Informationen finden Sie zum Beispiel beim hiesigen Pflegestützpunkt Parchim.
Ihre Kontaktmöglichkeiten
Sie haben Fragen oder möchten unsere Haushaltshilfe in Anspruch nehmen? Wir sind für Sie da!
Kontaktieren Sie uns einfach per Telefon, E-Mail oder nutzen Sie unser Online-Kontaktformular – ganz wie es für Sie am bequemsten ist.
Uns ist ein respektvoller Umgang und ein kollegiales Miteinander wichtig.
Im Zentrum unserer Arbeit steht ein zufriedener Mensch.
